Verwaltungsrecht – Online Beratung

Der Begriff Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nicht verfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Vereinfacht gesagt: Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung im Bund, Ländern und Kommunen.

Ob im Bereich des Baurechts, des Umweltrechts, des Sozialrechts, des Polizeirechts oder anderer verfassungsrechtlicher Rechte – wir stehen Ihnen bei und sorgen für Ihr Recht. Sie suchen nach der richtigen Strategie? Wir haben sie für Sie, ob im öffentlichen Baurecht oder in anderen öffentlichen rechtlichen Belangen. Wir sind die richtigen Ansprechpartner zur Sicherung Ihrer Rechte.

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