Arbeitgeberrechte und -pflichten

Nach der allgemeinen Definition versteht das Arbeitsrecht unter dem Arbeitgeber jemanden, der die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung fordern kann und dessen Arbeitsentgelt schuldet. Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts sein. Zu den wesentlichen Arbeitgeberpflichten gehören die Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Arbeitnehmer, die Gewährung des durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder Gesetz dem Arbeitnehmer zustehenden Anspruchs auf Urlaub, die Zurverfügungstellung der vereinbarten Arbeit. Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber zahlreiche aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Nebenpflichten. Zu den wesentlichen Arbeitgeberrechten gehört die Forderung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer infolge der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung.