Entgeltfortzahlung
Eine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht:
- an Feiertagen.
- arbeitgeberseitig veranlasst, beispielsweise im Falle der Zurückweisung der angebotenen Arbeitskraft des Arbeitnehmers.
- bei Leistungsverweigerungsrechten des Arbeitnehmers.
- im Falle von Krankheit, wenn die Voraussetzungen der §§ 3 ff. EntgeltfortzahlungsG vorliegen.