Entgeltfortzahlung

Eine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht:

  • an Feiertagen.
  • arbeitgeberseitig veranlasst, beispielsweise im Falle der Zurückweisung der angebotenen Arbeitskraft des Arbeitnehmers.
  • bei Leistungsverweigerungsrechten des Arbeitnehmers.
  • im Falle von Krankheit, wenn die Voraussetzungen der §§ 3 ff. EntgeltfortzahlungsG vorliegen.