Arbeitszeugnis

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Erstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses verlangen.

Es ist zu unterscheiden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. In einem einfachen Arbeitszeugnis werden lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung bescheinigt. Das qualifizierte Zeugnis beinhaltet zusätzlich Aussagen über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers.

Ein einfaches Zeugnis ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar auszustellen; ein qualifiziertes Zeugnis nur auf entsprechendes Verlangen. Ob ein qualifiziertes Zeugnis den inhaltlichen Anforderungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte entspricht, muss im Einzelfall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses, wenn Inhalte desselben unrichtig sind.