Kündigungserklärung

Der Ausspruch einer Kündigung stellt den Ausspruch einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung dar, die erst mit dem Zugang beim Arbeitnehmer wirksam wird.

Beachte: Die Kündigung muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen, was zur Folge hat, dass die Kündigung durch einen Kündigungsberechtigten eigenhändig unterschrieben werden muss. Eine Begründung der Kündigung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Ausnahme gilt beispielsweise für Kündigungen der Ausbildungsverhältnisse oder aber wenn tarifvertraglich, arbeitsvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung eine Begründung der Kündigung vorgesehen ist.