Einrichtung Treuhandverhältnis Gesellschafterstellung GmbH oder GmbH & Co. KG

Ein Treuhandverhältnis wird durch ein Rechtsgeschäft begründet, wonach der Treuhänder dem Treugeber verpflichtet ist, bestimmte Rechte, die ihm selbst zustehen, nicht ausschließlich im eigenen, sondern zudem auch im fremden Interesse zu halten und auszuüben. Zur Begründung ist zunächst eine schuldrechtliche Treuhandabrede nötig. Daneben bedarf es eines dinglichen oder ermächtigenden Rechtsgeschäfts.

Eine sog. fiduziarische Treuhand ist dann gegeben, wenn der Treuhänder das Treugut erwirbt. Er ist gem. der Treuhandabrede gegenüber dem Treugeber verpflichtet mit dem Treugut in bestimmter Art und Weise zu verfahren. Diese Verpflichtung wirkt dabei lediglich zwischen den beiden Parteien. Eine Schrankenüberschreitung des Treuhänders wirkt sich danach in der Regel nicht auf das Geschäft mit einem Dritten aus. Praktisch sehr bedeutend ist die Sicherungstreuhand, worin ein Vermögensobjekt zur Sicherung einer Forderung, welche der Treuhänder gegen den Treugeber hat, auf den Treuhänder übertragen.

Kann der Treuhänder dagegen nur im eigenen Namen über das Treugut verfügen, liegt eine sog. Ermächtigungstreuhand vor. Hierin wird der Treuhänder nicht Inhaber des Treuguts, er kann jedoch kraft einer Ermächtigung im eigenen Namen (§ 185 BGB) über das Treugut verfügen. Im Falle einer entsprechenden Vertretungsmacht kann er den Treugeber aber auch verpflichten.

Durch das Rechtsverhältnis des Treuhänders mit dem Treugeber soll einerseits die Geheimhaltung dieser Rechtsbeziehung zum anderen aber auch der hinreichende Einfluss auf das Handeln des Treuhänders gewährleistet werden.

Danach ist es die Pflicht des Treuhänders, seine Gesellschafterrechte im Interesse des Treugebers weisungsgemäß auszuüben. Des Weiteren trifft den Treuhänder die Pflicht zur Gewinnabführung. Zuletzt ist zu beachten, dass die Treuhandschaft vom Treugeber jederzeit gekündigt werden kann. Hierdurch ist auch die Abtretung des Geschäftsanteils an den Treugeber verbunden. Im Gegenzug erhält der Treuhänder das Recht auf Freistellung und Aufwendungsersatz oder auch Vergütung sowie ein ordentliches und mit einer angemessenen Frist versehenes Kündigungsrecht.

Unsere Dienstleistung umfasst den Entwurf eines entsprechenden Treuhandvertrags und die weitergehenden vorzunehmenden Anmeldungen beim Handelsregister sowie die Vereinbarung eines Notartermins.