Gründung Unternehmergesellschaft

I. Das Stammkapital

Das Mindeststammkapital einer UG beträgt zum Zeitpunkt der Eintragung einen Euro. Nach dessen vollständiger Einzahlung kann die Eintragung im Handelsregister erfolgen. Sacheinlagen sind nicht möglich. Das Stammkapital muss in voller Höhe als Bareinlage bezahlt werden, § 5a Abs. 2 GmbHG. Bis zu einem Stammkapital von 25.000 Euro müssen 25% des jährlichen Gewinns als eigenkapitalbildende Rücklage zurückbehalten werden. Ist ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

II. Satzung

Wie auch eine GmbH muss eine Satzung / ein Gesellschaftsvertag geschlossen werden. Der Inhalt bestimmt sich dabei nach § 3 GmbHG. Hierin sind insbesondere Angaben zu Firma der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft, Dauer, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Zahl und Nennbeträge der einzelnen Stammeinlagen, Namen der Gründungsgesellschafter, Beschlüsse, Versammlungen, Gewinnverwendung, Anteilsübertragung, Ende, Auflösung und Kündigung zu machen. In manchen Fällen reicht die Verwendung eines Mustervertrags. Nach erfolgreicher Unterzeichner durch die Gesellschafter, wird die Satzung vom Notar beim Handelsregister eingereicht.

III. Musterprotokoll

Nach § 2 Abs. 1a GmbHG sind für die vereinfachte Gründung folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a) maximal drei Gesellschafter, b) nur ein Geschäftsführer, c) keine vom Protokoll abweichende Bestimmungen.
Das Musterprotokoll befindet sich als Anhang am Ende des GmbH-Gesetzes und umfasst eine DIN-A4-Seite.

IV. Anmeldung beim Finanzamt

Die UG ist gem. § 137 AO innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags beim Finanzamt anzumelden. Bis dahin fehlt die vollständige Funktionsfähigkeit, obgleich der Geschäftsbetrieb vom Unternehmen aufgenommen werden kann. Es dürfen jedoch aufgrund der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung keine Rechnungen ausgestellt werden.

V. Eintragung im Handelsregister

Die Unternehmergesellschaft wird mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Hierzu nötig ist u. a. auch ein Nachweis über die erfolgreiche Leistung des Kostenvorschusses.

Unsere Dienstleistung umfasst den Entwurf sämtlicher notarieller Dokumente zur Gründung der Unternehmergesellschaft und die damit verbundenen Leistungen, so beispielsweise die Abfrage des Firmennamens bei der zuständigen IHK.