Beerdigungskosten
Hat der Schädiger die Tötung einer Person adäquat kausal verursacht, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Beerdigungskosten. Dafür ist hinsichtlich des Todes die Schuldhaftigkeit des Schädigers unbeachtlich.
Hat der Schädiger die Tötung einer Person adäquat kausal verursacht, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Beerdigungskosten. Dafür ist hinsichtlich des Todes die Schuldhaftigkeit des Schädigers unbeachtlich.