Finanzierungsschaden

Kann der Geschädigte nachweisen, dass er die Kosten der Schadensbeseitigung nicht aus eigenen Mitteln aufbringen konnte, hat der Schädiger auch die Kosten für die Inanspruchnahme der zur Finanzierung der Instandsetzung oder zur Anmietung eines Ersatzwagens notwendigen Fremdmittel zu ersetzen.