Kosmetische Operationen

Auch die Spuren einer Verletzung, wie etwa Narben, sind auf Kosten des Schädigers zu beseitigen. Dieser Grundsatz wird von ganz unbedeutenden Verletzungen durchbrochen. Hin diesen Fällen kann die durchzuführende Interessen- und Güterabwägung ergeben, dass Wiederherstellungsinteresse des Verletzten gegen das Gebot von Treu und Glauben verstößt.