Kosten für Sachverständigengutachten

Im Grundsatz muss der Schädiger sämtliche Kosten übernehmen, welche in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Hierzu gehören auch die Kosten für einen Sachverständigen. Hierbei gilt es zu beachten, dass derjenige, welcher den Sachverständigen beauftragt dessen Schuldner bleibt und möglicherweise in Vorkasse treten muss.
Der Geschädigte hat ??“ einen verständigen Schädiger vorausgesetzt ??“ auf ein Sachverständigengutachten zu verzichten, wenn für den vorliegenden Schaden auch eine Kostenvoranschlag ausreichend ist. Dies ist regelmäßig bei Bagatellschäden (bis ca. 800 €) der Fall.