Immobilienkaufvertrag

Immobilien können nur durch einen notariell beglaubigten Vertrag übereignet werden. Anhand des Grundbuches wird zunächst der Grundbesitz angegeben. Dabei ist auf eine detaillierte Beschreibung zu achten, aus welchen sich auch mögliche Grundschulden und Pfandrechte entnehmen lassen.

Dem Vertrag als Anlage beizufügen sind Baupläne und sonstige beschreibende Prospekte. Um nachträgliche Überraschungen zu vermeiden empfiehlt sich die Aufnahme einer Klausel bezüglich unsichtbarer Mängel.

Des Weiteren sind selbstverständlich der Kaufpreis, das Fälligkeitsdatum sowie ein Übergabedatum in den Vertrag aufzunehmen. Angaben zu Renovierungsarbeiten können ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Hier empfiehlt sich einen festen Bezugstermin festzusetzen. Für den Fall, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden, können Vertragsstrafen festgelegt werden.

Oftmals empfiehlt sich zur Abwicklung die Einrichtung eines Notaranderkontos, auf welches der Kaufpreis in der vereinbarten Höhe geleistet wird und der Notar als „objektiver Dritter“ über die korrekte Einhaltung des Vertrags (Zahlung, Erfüllung der Gegenleistung) wacht.