Kosten für Ihre Rechtsberatung

Was ist mit anfallenden Gebühren?

Zunächst werden anfallende Gebühren, soweit rechtlich möglich, mit Ihrem Anspruch bei der Gegenseite geltend gemacht. Dennoch sind Sie Gebührenschuldner.

Deshalb folgende zusätzliche Möglichkeiten:

Soweit Sie auf Grund Ihrer finanziellen Verhältnisse anspruchsberechtigt sind, können Sie außergerichtlich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen, der entweder eine Beratung oder sogar eine außergerichtliche Vertretung umfasst. Nähere Informationen erhalten Sie nachfolgend. Bitte senden Sie uns nach Beantragung und Erhalt des Beratungshilfescheins diesen zu.

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Sollten Sie ein gerichtliches Vorgehen wünschen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Nähere Informationen finden Sie wie folgt:

Antrag auf Prozesskostenhilfe

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, senden Sie uns bitte die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung, mit Versicherungsscheinnummer und den Namen der Versicherungsgesellschaft zu. Wir versuchen gerne, in Ihrem Namen eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu erreichen. Sollte eine Deckungszusage nicht erreicht werden, bleiben Sie Gebührenschuldner.

Sie sehen, wir bieten Ihnen verschiedenste Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse. Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung.

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