Unfall gehabt?

Egal ob es um die Abwehr von Ansprüchen oder deren Geltendmachung geht, lassen Sie sich Ihre Rechte zeigen. Wussten Sie, dass wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, ein Teil des Schadens die entstehenden Rechtsanwaltskosten sind? In einem solchen Fall zahlen Sie keinen Cent.

Oftmals haben andere Menschen das Geschehen beobachtet und können somit als Zeugen Aussagen zum Unfallhergang tätigen. Wichtig ist deshalb, dass Sie, auch für ein eventuelles gerichtliches Verfahren, deren Personalien feststellen. Hierzu genügt es, Name, Anschrift und Telefonnummer in Erfahrung zu bringen.

Vermeiden Sie es in jedem Fall, vor Ort ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben. Häufig werden Sie aufgrund von Verwirrung hierin falsche Angaben machen, welche Sie später bereuen könnten.

Ebenfalls zu empfehlen ist das Erstellen eigener Fotos von sämtlichen beteiligten KFZ, den (sichtbaren) Beschädigungen und einer örtlichen Gesamtübersicht.

Bei großen Schäden und in (potentiellen) Zweifelsfällen ist umgehend die Polizei zu benachrichtigen und zur Beweissicherung heranzuziehen.

Oftmals locken gegnerische Versicherungen mit einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung mit Hilfe eigener Sachverständigen. Von gegnerischer Seite beauftragte Sachverständige schätzen den erlittenen Schaden jedoch oftmals weitaus niedriger ein, als er tatsächlich ist. Deshalb ist es ratsam, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.

Sofern Sie körperliche Schäden davon getragen haben, sollten Sie diese ebenfalls fotographisch und schriftlich festhalten. Empfehlenswert ist eine Dokumentation durch einen Arzt sowie eine ärztliche Diagnose bezüglich Ihrer Einsetzbarkeit in Haushalt und Beruf.

Sofern Ihr Unfallgegner die Alleinschuld am Verkehrsunfall trägt, hat er Ihnen Ihre Kosten für den von Ihnen beauftragten Anwalt zu ersetzen.

Fertigen Sie einen Unfallbericht an und vermerken Sie in diesem:

    • Tag des Unfalls
    • Uhrzeit
    • Ort
    • ggf. Verletzte
    • sämtliche Sachschäden
    • Zeugen (s.o.)
    • Unfallbeteiligte und deren KFZ
    • Name
    • Anschrift
    • Telefonnummer
    • Fahrzeug
    • amtl. Kennzeichen
    • Versicherer
    • Fahrer
    • sichtbare Schäden
    • sonst. Bemerkungen
    • kleine Skizze vom Zusammenstoß/ Hergang

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