Ersatzbeschaffung

Gemäß der Rechtsprechung des BGH stellt eine Ersatzbeschaffung eine Form der „Wiederherstellung“ (Naturalrestitution) des beschädigten PKW dar. Dadurch kann ein Fahrzeug im Sinne dieser Rechtsprechung auch dadurch in die herzustellende Lage gesetzt werden, indem der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug erwirbt. Eine solche Ersatzbeschaffung scheidet jedoch in den Fällen aus, in welchen eine Reparatur günstiger wäre. Dabei darf die Reparatur jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen.