Schwerpunktthema Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht für Kaufleute und wirtschaftlich tätige Unternehmer. Gegenüber dem Bürgerlichen Recht stellt das Handelsgesetzbuch (HGB) die primäre Rechtsquelle dar, d. h. für den Fall einer spezielleren Rechtsvorschrift sind zunächst die Regeln des HGB zu beachten. Die Geltung weiterer Rechtsquellen, wie der des BGBs, Gewohnheitsrechts, div. Handelsbräuche oder auch Allgemeiner Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.