Inanspruchnahme der Vollkasko (Schadensfreiheitsrabatt)

Durch die Inanspruchnahme der eigenen Versicherung entstehen dem Geschädigten Rabattverluste bei der Kaskoversicherung. Diese sind eine Folge des erlittenen Sachschadens und deshalb vom Schädiger zu tragen.
Eine Pflicht, die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzuwarten, besteht für den Geschädigten nicht. Der Schädiger hat den gesamten Schaden, welcher durch die Rückstufung entstanden ist, zu ersetzen.