Arbeits-/Fehlzeiten und Urlaub

Die Frage nach dem Urlaubsanspruch, der Urlaubsdauer, der Urlaubsabgeltung, der Urlaubsgewährung sowie die hiermit zusammenhängenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen richten sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Zu beachten ist, dass zahlreiche Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und der einzelne Arbeitsvertrag Regelungen über den Urlaub beinhalten.

In den letzten Jahren hat vor allem eine wesentliche Frage sowohl die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes als auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte, vor allem des BAG beschäftigt, nämlich die, was denn mit dem Urlaub passiert, wenn der Arbeitnehmer ganzjährig andauernd krankheitsbedingt arbeitsunfähig war. Das BAG hat früher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass der Urlaubsanspruch gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens nach Ende der ersten drei Monate, welche auf das vorangegangene Kalenderjahr folgen, erlischt, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen einer Erkrankung nicht in der Lage war, den Urlaub in Anspruch zu nehmen bzw. anzutreten.

In seiner Entscheidung vom 20.01.2009 („Schulz/Hoff“) hat der EuGH dazu beigetragen, dass eine Rechtsprechungsänderung des BAG notwendig wurde (EuGH 20.01.2009 – C – 350/06, NZA 09/135). Der EuGH vertrat die Auffassung, dass eine nationale Urlaubsregelung grundsätzlich den Verlust des Urlaubsanspruches am Ende eines Kalenderjahres oder nach Ende der ersten drei Monate, welche auf das vorangegangene Kalenderjahr folgen, vorsehen kann. Voraussetzung sei jedoch, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub anzutreten. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortdauerte. Diese Rechtsprechung hat das BAG mit seiner Entscheidung vom 24.03.2009 auf das deutsche Urlaubsrecht übertragen (BAG Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07). Dieses Urteil finden Sie unter der Rubrik „aktuelle Urteile“.